Domain Nutzungsvertrag

Was ist ein „Domain Nutzungsvertrag“?

 

In Deutschland kommen Verträge durch Angebot und Annahme zustande. Das gilt auch für den „Domain Nutzungsvertrag„. Doch hier sind einige Besonderheiten zu beachten, denn man kauft nicht die Domain, sondern man erwirbt beim Nutzungsvertrag die Nutzungsrechte von einem Dritten, der Inhaber dieser Domain ist.

Eine gewünschte Domain kann nämlich leicht bereits vergriffen sein. Und nicht immer hat jemand, der diese Domain passend zum Namen seiner Firma oder seines privaten Auftritts im Internet gebrauchen kann, das Recht auf Übertragung der Domain an sich. Dann besteht die Möglichkeit der Kooperation mit dem rechtlichen Inhaber der Domain in Form eines Domain Nutzungsvertrages. Eine Domain ist eine Adresse im Internet, die bei der Denic registriert ist.

Alle rechtlichen Aspekte überdenken

Ein reiner Nutzungsvertrag kommt dem Pachtvertrag gleich. Denn man pachtet nur ein Nutzungsrecht an einem Nutzungsrecht, das im Grunde dem Domain-Inhaber gegenüber der Nutzungsstelle, der Denic, zusteht. Vorteil einer reinen Verpachtung sind die niedrigen Kosten. Man rechnet in der Regel pro Jahr einen Pachtzins von einem Zehntel des Wertes, so dass für eine Domain, die einen Verkaufswert von 8.000 € hat, ein Zins von 800 € im Jahr zu entrichten ist. Doch das ist Verhandlungssache. Sicherlich wird es in den folgenden Jahren teuer, wenn die Domain aufgrund eigener Leistung für das Unternehmen im Wert steigt. Wenn man aber großen Wert auf eine bestimmte Domain legt, dann bleibt nicht viel übrig, als zu pachten, wenn der Inhaber nicht dazu bereit ist zu verkaufen. Einen Vertrag sollte man aber immer erst dann unterschreiben, wenn ein Anwalt diesen auf jeden einzelnen Satz hin überprüft hat.

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